Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: AGB) regeln die Vertragsbeziehungen zwi- schen der Visionz GmbH (Visionz), Richthofenstraße 29, 31137 Hildesheim und ihren Auftraggebern. Es gilt die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB.
Widersprechende, abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Visionz GmbH stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn die Visionz GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender AGB des Auftraggebers Leistungen vorbehaltlos ausführt.
Diese AGB gelten auch für zukünftige Vertragsbeziehungen zwischen der Visionz GmbH und dem Auftraggeber, ohne dass es einer (späteren) ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.
2. Vertragsgegenstand
Die Visionz GmbH bietet Leistungen im Bereich Webdevelopment, Webdesign, Onlineshop-Aufbau, Shopoptimierung und e-Commerce an. Angeboten werden Workshops, Coachings und Beratungen, die multimedial, videobasiert, telefonisch oder vor Ort stattfinden. Die Leistungen werden standardisiert oder individualisiert für Gruppen oder Einzelpersonen/Einzelunternehmen angeboten bzw. durchgeführt. Die genaue Leistungsbeschreibung bzw. der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung zwischen der Visionz GmbH und dem Auftraggeber.
Die Visionz GmbH ist berechtigt, sich bei der Leistungserbringung der Hilfe Dritter zu bedienen.
3. Vertragsschluss
Die Präsentation der Leistungen auf der Website oder in Werbeanzeigen der Visionz GmbH stellt kein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Der Auftraggeber wird hierdurch lediglich aufgefordert, ein Angebot abzugeben.
Der Vertragsschluss zwischen der Visionz GmbH und dem Auftraggeber kann mündlich, fernmündlich, per Video bzw. Videochat, per E-Mail oder schriftlich erfolgen. Für den Fall, dass Verträge fernmündlich oder per Video- bzw. Videochat abgeschlossen werden, willigt der Auftraggeber ein, dass die Visionz GmbH das Telefonat oder die Videokonferenz zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine Login-Benutzernamen, Passwörter, Materialen und Links, auf die er im Rahmen dieses Vertrages Zugriff erhält, an Dritte weiterzugeben.
4. Gestaltung von Websites, Anzeigen, Social-Media-Profilen und anderen Online- Vertriebskanälen
Soweit die Erstellung und/oder Optimierung von Anzeigen oder Landing Pages oder die Einrichtung von Online-Vertriebskanälen vereinbart ist, übersendet die Visionz GmbH dem Auftraggeber nach Fertigstellung den Entwurf bzw. die Zugangsdaten. Das Werk gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht binnen einer Woche die Abnahme schriftlich oder per E-Mail unter Angabe eines Mangels oder mehrerer Mängel verweigert. Die Visionz GmbH räumt dem Auftraggeber an den von ihr gestalteten Werbemitteln ab Entstehung das ausschließliche und uneingeschränkte Nutzungsrecht ein.
Sind Gegenstand des Vertrages die Bereiche Facebook-Marketing, Google Ads oder Conversionoptimierung, beträgt die Vertragslaufzeit 3 Monate. Während dieser Laufzeit ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um 3 Monate, wenn er nicht spätestens 4 Wochen vor seinem Ablauf von einer Vertragspartei schriftlich oder per E-Mail gekündigt wird.
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
5. Vergütung
Für die Leistungen gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Vergütungen gemäß der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung, sofern keine hiervon abweichende Vergütung individuell vereinbart wurde. Soweit nichts anderes angegeben, sind die angegebenen Preise Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
6. Verzug
Befindet sich der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen in Verzug, behält sich die Visionz GmbH das Recht vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Zahlung zurückzuhalten. Ist der Kunde im Fall einer vereinbarten Ratenzahlung mit einer fälligen Rate länger als eine Woche in Verzug, ist die Visionz GmbH berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und sämtliche Leistungen einzustellen. Die Visionz GmbH ist in diesem Fall berechtigt, die Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig gewesen wäre, als Schadenersatz zu verlangen. Im Rahmen des Schadenersatzes muss sie sich ersparte Aufwendungen anrechnen lassen.
7. Mitwirkung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, an der Erbringung der Leistung mitzuwirken, indem er not- wendige Informationen, Fotos, Texte, Grafiken, Tabellen etc. zur Verfügung stellt und der Visionz GmbH einen Zugang zur Hosting-Plattform ermöglicht. Ist die Visionz GmbH an einer Leistungserbringung gehindert, weil der Auftraggeber erforderliche Mitwirkungshandlungen unterlässt oder Daten nicht oder nicht rechtzeitig über- mittelt, bleibt der Vergütungsanspruch hiervon unberührt. Sollte der Aufttraggeber in einem für die Fertigstellung notwendigen Punkt nach dreimaliger Aufforderung und mindestens einem Monat Verzug nicht mitwirken, dann wird der verbleibende Vergütungsanspruch des Gesamtprojekts geltend gemacht.
Der Auftraggeber versichert, dass sämtliche, zur Verfügung gestellte Materialien, insbesondere Texte, Fotos, Marken etc. frei von Rechten Dritter sind. Er stellt die Visionz GmbH von möglichen Ansprüchen Dritter frei, die diese ggf. wegen der Nutzung dieser Materialien geltend machen. Hierzu gehören auch die Kosten der Rechtsverteidigung gegen entsprechende Ansprüche.
8. Datenschutz
Die Visionz GmbH erhebt verarbeitet und nutzt personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten des Auftraggebers in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des zugrunde liegenden Vertragsverhältnisses. Alle Daten werden vertraulich behandelt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten werden für interne Zwecke gespeichert und nach endgültiger Beendigung der Vertragsbeziehung gelöscht.
(Video-) Gespräche zwischen der Visionz GmbH und dem Auftraggeber können aufgezeichnet und „nicht öffentlich“ auf Videoplattformen im Internet hochgeladen werden. Der Auftraggeber willigt der Aufnahme von (Video-) Gesprächen zu.
9. Urheberrecht
Die im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Der Auftraggeber erhält ein Nutzungsrecht zur Nutzung der Inhalte. Jegliche Weitergabe und/oder Vervielfältigung der Inhalte ist untersagt. Der Auftraggeber ist insbesondere nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Erlaubnis der Visionz GmbH Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von Workshops und/oder Lifecoachings zu machen.
9. Referenznennung
Die Visionz GmbH ist berechtigt, den Firmennamen und die Logos des Auftraggebers als Referenz in seinen Kommunikationsmedien zu nennen. Der Auftraggeber erteilt der Visionz GmbH die dafür notwendigen Nutzungsrechte. Der Auftraggeber kann diese Berechtigung jederzeit gegenüber der Visionz GmbH widerrufen.
10. Haftung
Die Visionz GmbH haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Für einfache Fahrlässigkeit haftet sie – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.
Die Haftung für mittelbar und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Fall einfacher Fahrlässigkeit – außer im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – ausgeschlossen.
Eine weitergehende Haftung ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw. Haftungsausschlüsse gelten nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z. B. gemäß Produkthaftungsgesetz) oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie.
Soweit die Haftung nach den Absätzen 2 und 3 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen der Visionz GmbH.
11. Sonstige Bestimmungen
Zur Anwendung gelangt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sollte der Auftraggeber als Verbraucher handeln und zum Zeitpunkt der Nutzung seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land haben, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Lands von dieser Rechtswahl unberührt.
Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann, einen Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ist ausschließlicher Gerichtsstand Hildesheim. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen und des zugrunde liegenden Vertrages nicht berührt. Gleiches gilt im Fall einer Regelungslücke.
Als Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag wird Hildesheim vereinbart.
Letzte Änderung: Oktober 2021